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Beitragsordnung - Fire Boots Linedance Jeserig e.V.

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Beitragsordnung

VEREIN
Fire Boots Linedance Jeserig e.V.            Groß Kreutz, 08. Februar 2025
 
Beitragsordnung des Sportvereins
Fire Boots Linedance Jeserig e.V.
 
1.            Beitrag Erwachsene
 
Der monatliche Beitrag für aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 20,00 €, für passive Mitglieder  32,00 €.
 
2.            Beitrag Kinder und Jugendliche
 
Der monatliche Beitrag für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 14,00 €.

3.            Beitrag für Geringverdiener

Der monatliche Beitrag für Geringverdiener beträgt bis zu 11,00 €. Hierfür ist ein Antrag erforderlich (formlose Erklärung).
 
Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Beitrags nach Ermessen und anhand der aktuellen Leistungen der Grundsicherung, Sozialhilfe, Renten o.ä.

4.            Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € und ist im Monat der Aufnahme zu entrichten.

5.            Haftpflicht- und Unfallversicherung für Sportler

Die Mitglieder des Vereins sind in der Rahmenvereinbarung des LSB zur Haftpflicht- und Unfallversicherung zu den jeweils gültigen
Bedingungen eingeschlossen. Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

6.            Zahlungsweise

Die Entrichtung der Beiträge ist vorrangig mit SEPA-Lastschrift durchzuführen. Die Beiträge sind bis zum 15. des laufenden Monats zu entrichten.
In Ausnahmefällen ist die Entrichtung bar beim Schatzmeister oder per Überweisung/ Dauerauftrag auf das Vereinskonto unter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

7.            Vereinskonto
 
Bank:                          Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
Kontoinhaber:             Sportverein Fire Boots Linedance Jeserig e.V.
IBAN                           DE39 1605 0000 3601 0162 13
BIC                              WELADED1PMB       
Verwendungszweck:  Beitrag Monat/Jahr; Name; Vorname           

Die Probezeit dauert einen Monat.
Ab Eintrittsdatum beträgt die Mindestmitgliedschaft für Erwachsene 12 Monate.
Als Kündigungsfrist gelten für Erwachsene 3 Monate, für Kinder und Jugendliche gilt ein Monat jeweils zum Monatsende.

Die Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08. Februar 2025 beschlossen, sie tritt zum 01. März 2025 in Kraft.
 
Die Beitragsordnung vom 04. März 2017 tritt gleichzeitig außer Kraft.
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